Verkehrsrecht & E-Autos: Das müsst ihr wissen | Unter Strom – Einfach Elektromobilität | 115 | ADAC
In dieser Folge von „Unter Strom“ geht es um die Frage, welche rechtlichen Besonderheiten für Elektroautos gelten und wo sie trotz ihrer Technik genauso behandelt werden wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Im Gespräch mit ADAC Jurist Stephan Miller ordnet Marie verbreitete Annahmen rund um E-Kennzeichen, Umweltzonen und spezielle Tempolimits ein.
Das E-Kennzeichen bringt je nach Kommune praktische Vorteile mit sich. Dazu gehören reservierte Parkplätze für Elektrofahrzeuge, teilweise gebührenfreies Parken sowie einzelne Ausnahmeregelungen bei Zufahrtsbeschränkungen. Welche Vergünstigungen tatsächlich gelten, hängt jedoch häufig von den jeweiligen örtlichen Regelungen ab.
Viele E-Auto-Fahrer fragen sich außerdem, warum sie trotz lokal emissionsfreiem Fahren weiterhin eine grüne Umweltplakette benötigen. Aktuell ist sie für die Einfahrt in Umweltzonen noch vorgeschrieben. Wer ohne Plakette unterwegs ist, riskiert auch mit einem E-Kennzeichen ein Bußgeld. Gleichzeitig gibt es Bestrebungen, Elektrofahrzeuge künftig von dieser Pflicht auszunehmen und es wird erwartet, dass es in Kürze so weit ist.
Auch Tempolimits mit den Zusätzen „Lärmschutz“ oder „Luftreinhaltung“ sorgen regelmäßig für Unsicherheit. Obwohl Elektroautos deutlich leiser wirken und keine lokalen Abgase ausstoßen, gelten diese Geschwindigkeitsbegrenzungen grundsätzlich für alle Fahrzeuge. Der Zusatz nennt lediglich den Grund für die Anordnung und schafft keine automatische Ausnahme für Elektrofahrzeuge.
In Österreich gibt es dagegen auf bestimmten Autobahnabschnitten eine Sonderregelung für reine Elektroautos. Bei sogenannten IG-L-Beschränkungen dürfen sie teilweise die regulären 130 km/h fahren, während für andere Fahrzeuge ein Tempolimit von 100 km/h gilt. Voraussetzung ist eine entsprechende Beschilderung, die Regelung gilt ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge und deutsche Fahrzeuge benötigen dafür ein E-Kennzeichen. Da sich die Beschilderung unterwegs ändern kann, drohen bei Unachtsamkeit schnell hohe Bußgelder.
Weitere Informationen zu den österreichischen IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkungen, den betroffenen Streckenabschnitten sowie den Ausnahmen für Elektrofahrzeuge findet ihr hier: https://www.bmimi.gv.at/themen/mobilitaet/alternative_verkehrskonzepte/elektromobilitaet/recht/ig_luft.html
Wie seht ihr das? Sollte es mehr solcher Ausnahmen für Elektroautos geben oder sind die bestehenden Vorteile bereits zu viel? Und möchtet ihr künftig noch mehr E-Mobilitätsthemen gemeinsam mit den ADAC Juristen sehen? Wenn ja, lasst uns gerne wissen, welche Themen euch interessieren.
00:00 Willkommen bei „Unter Strom“
00:21 Kostenlose Rechtsberatung beim ADAC
01:02 Vorteile des E-Kennzeichens
02:12 Umweltplakette für Elektroautos
03:19 Tempolimit wegen Lärmschutz
03:48 Tempolimit wegen Luftreinhaltung
04:42 Österreichs IG-L-Regelung
06:50 Bis zum nächsten Mal bei „Unter Strom“
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