E-Auto-Förderung: Wer jetzt Geld bekommt | Unter Strom – Einfach Elektromobilität | 121 | ADAC

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E-Auto-Förderung: Wer jetzt Geld bekommt | Unter Strom – Einfach Elektromobilität | 121 | ADAC

In dieser Folge von „Unter Strom“ geht es um die neue E-Auto-Förderung. Ausführliche Informationen zu diesem Thema findet ihr auch hier: https://scom.ly/qqqN5gW Marie spricht mit ADAC Juristin Julia Neumeier darüber, wer den Zuschuss bekommen kann, welche Fahrzeuge förderfähig sind und was bei Einkommen, Antrag und Haltedauer zu beachten ist. Anders als früher spielt jetzt vor allem das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen eine zentrale Rolle. Förderberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Für jedes minderjährige Kind erhöht sie sich um 5.000 Euro, berücksichtigt werden max. zwei. Das Haushaltsjahreseinkommen setzt sich aus den zu versteuernden Einkommen der Personen zusammen, die dauerhaft in einem Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Maßgeblich ist nicht das Brutto- oder Nettogehalt, sondern der Betrag, auf dessen Grundlage das Finanzamt die Einkommensteuer berechnet. Für die Förderung zählt der Durchschnitt aus den beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheiden des Haushalts, die max. drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Gefördert werden nur Neufahrzeuge, sowohl beim Kauf als auch beim Leasing. Gebrauchtwagen und Tageszulassungen sind ausgeschlossen. Für reine Elektroautos sind je nach Einkommen und Zahl der berücksichtigten Kinder 3.000 bis 6.000 Euro möglich. Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender können mit 1.500 bis 4.500 Euro gefördert werden. Voraussetzung ist, dass sie höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fahren können. Diese Regelung gilt aber nur bis zum 01.07.2027, für die Zeit danach arbeitet die Bundesregierung an einer neuen Regel für Plug-In-Hybride und Range Extender. Der Förderantrag kann erst nach der Zulassung gestellt werden. Das Geld muss daher zunächst selbst vorgestreckt werden. Für den Online-Antrag bei der Förderzentrale Deutschland braucht es ein BundID-Konto und die letzten beiden Steuerbescheide. Sollen minderjährige Kinder berücksichtigt werden, können zusätzlich etwa ein Kindergeldbescheid oder eine Meldebescheinigung nötig sein. Bei Plug-in-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender muss außerdem das CoC-Dokument vorgelegt werden, das die technischen Fahrzeugdaten enthält. Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Zulassung eingehen. Welche Einkommen zum Haushalt zählen, hängt von der Wohn- und Lebenssituation ab. Bei Ehepaaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften und in der Regel auch unverheirateten Paaren mit gemeinsamem Hauptwohnsitz werden die Einkommen beider Personen berücksichtigt. In Wohngemeinschaften kann dagegen nur das Einkommen der antragstellenden Person zählen, wenn tatsächlich getrennt gewirtschaftet wird. Erwerbstätige erwachsene Kinder, die noch bei ihren Eltern wohnen, werden bei der Förderung getrennt von den Eltern betrachtet. Wichtig sind außerdem die formalen Bedingungen: Antragsteller und Fahrzeughalter müssen dieselbe Person sein, pro Person kann ein Fahrzeug gefördert werden und das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden. Wird diese Haltedauer nicht eingehalten, kann die Förderung ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Förderung wird nur ausgezahlt, solange Mittel verfügbar sind. Insgesamt stehen drei Milliarden Euro zur Verfügung. Das Ministerium geht davon aus, dass die Mittel für rund 800.000 Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029 ausreichen. ADAC Fahrzeugwelt – Leasingangebote: https://scom.ly/oERmvPp BAFA – Informationen zur E-Auto-Förderung: Webseite: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Auto_Foerderung_2026/Foerdervoraussetzungen/Foerdervoraussetzungen_node.html Hotline: 06196 908 1009 E-Mail: elektromobilitaet@bafa.bund.de Habt ihr die Förderung schon beantragt? Wie fandet ihr den Antrag zur neuen Förderung – verständlich oder zu kompliziert? Kapitel: 00:00 Willkommen bei „Unter Strom“ 00:28 Was ist neu? 01:34 Wer ist förderberechtigt? 02:10 Was zählt zum Haushaltsjahreseinkommen? 03:05 Welche Fahrzeuge werden gefördert? 03:56 So hoch ist die Förderung 04:45 Antragstellung und nötige Nachweise 06:03 Paare, WGs und erwachsene Kinder 07:22 Haltedauer und weitere Fallstricke 08:08 Bis zum nächsten Mal bei „Unter Strom“ #elektroauto #elektromobilität #eauto #adac _________________________________________________________________ Besucht uns auf https://adac.de und auf unseren Social-Media-Kanälen: Facebook: https://facebook.com/ADAC/ X: https://twitter.com/adac Instagram: https://instagram.com/adac/ TikTok: https://www.tiktok.com/@adac Pinterest: https://www.pinterest.de/adac_eV/ Soundcloud: https://soundcloud.com/adacaudio Blog: https://www.adac.de/der-adac/blog/ Abonniert auch gerne unseren Newsletter: https://scom.ly/newsletter-abonnieren Jetzt ADAC Mitglied werden! Wir sind da. Mit Hilfe, Rat und Schutz. https://scom.ly/mitglied-werden